Koordinationsstelle Durchleitung 
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Durchleitung auf dem Schweizer Erdgasnetz
In der Schweiz besteht schon seit Mitte der 60er Jahre mit Art. 13 des Rohrleitungsgesetzes (RLG) eine Regelung für den Zugang Dritter auf das Hochdruck-Erdgasnetz (Druck > 5 bar). Danach sind die Netzbetreiber verpflichtet, vertraglich Transporte für Dritte zu übernehmen, wenn sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sind, und wenn der Dritte eine angemessene Gegenleistung anbietet.
Das Schweizer Erdgasnetz (Karte Erdgasnetz Schweiz) besteht aus dem Transitgas-System (Durchleitung von Frankreich und Deutschland nach Italien und Hauptversorgungsader der Schweiz) und den regionalen und lokalen Erdgasnetzen. Erdgas-Transporte auf der Transitgas unterscheiden sich von solchen auf dem regionalen Erdgasnetz im Wesentlichen dadurch, dass kein Leitungspuffer beansprucht werden darf und der physikalische Gasfluss stets Nord-Süd gerichtet ist (keine Netzvermaschung). Auf den lokalen Netzen kann ebenfalls kein Bilanzausgleich zur Verfügung gestellt werden.
Der Netzzugang erfolgt unter Anwendung der Allgemeinen Netzbedingungen (ANB) und von Grundsätzen zur Berechnung der Entgelte (NBE Regional, Nemo).
Nach Eingang von Gesuchen holt die KSDL Offerten bei den betroffenen Netzbetreibern und Swissgas (für Transitgas-Transporte) ein.
Transitgesuche auf der Transitgas sind direkt an die Swissgas oder FluxSwiss SA zu richten.
