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Netzzugang
Der Netzzugang beim Erdgas ist in der Schweiz bisher nur marginal geregelt durch Art. 13 des Rohrleitungsgesetzes einerseits und durch die allgemeinen Normen des Kartellgesetzes andererseits. Eine spezialgesetzliche Regelung, wie sie zum Beispiel beim Strom besteht, existiert nicht. Für die industriellen Produzenten in der Schweiz ist dies ein unbefriedigender Zustand, da Prozessenergie für sie ein wichtiger Kostenfaktor ist und sie voll dem harten internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind.
In Anwendung des bundesrechtlichen Subsidiaritätsprinzips wurde unter Beobachtung des Bundesamtes für Energie eine Verbändevereinbarung ausgehandelt, welche am 1.Oktober 2012 getreten ist und den Netzzugang für die Industrie spürbar optimiert hat
Transitgesuche auf der Transitgas sind direkt an die Swissgas oder FluxSwiss SA zu richten.