Gesuch um Netzzugang nach Verbändevereinbarung
Interessenten, die Netzzugang beanspruchen, können das entsprechende Gesuch per Mail an die KSDL senden. Grundlage für das Gesuch sind die vorliegenden ANB.
Die KSDL wird das Gesuch um Netzzugang an die betroffenen Netzbetreibern weiterleiten. Handelt es sich um ein Gesuch nach VV, wird die KSDL zwischen den drei Netzebenen koordinieren und vom Netzbetreiber an der Ausspeisestelle einen Netznutzungsvertrag anfordern, um den Gesuchstellern so rasch wie möglich eine vollständige Bearbeitung des Gesuchs zu gewährleisten. Alle anderen Gesuche werden an die entsprechenden Netzbetreiber weitergeleitet.
Die Beantwortung des Gesuchs nach Verbändevereinbarung erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nachdem der Gesuchsteller die zur Behandlung des Gesuchs erforderlichen Unterlagen vollständig übermittelt, die Bearbeitungsgebühr bezahlt und allfällige Rückfragen beantwortet hat.
Die Bearbeitungsgebühr für die Behandlung eines einzelnen Gesuchs nach Verbändevereinbarung wird in der jeweils gültigen Gebührenordnung festgelegt.
Für jede Verbrauchsstelle ist ein separates Gesuch einzureichen. Auskünfte über Netznutzungsentgelte und Verfügbarkeit von Kapazitäten sind unentgeltlich.