Netznutzungsbedingungen gemÀss VerbÀndevereinbarung

Seit dem 1. Oktober 2012 gelten die fĂŒr die drei Netzebenen ĂŒberregional, regional und lokal integral geltenden Allgemeinen Netzbedingungen (ANB). Somit kann der Netzzugang effizient und nach einheitlichen GrundsĂ€tzen durchgefĂŒhrt werden. In den ANB werden insbesondere die Regeln fĂŒr die KapazitĂ€tszuteilung, den Bilanzausgleich, Fristen und AblĂ€ufe betreffend Mengenanmeldung, Mengenzuordnung und Abrechnungen sowie ModalitĂ€ten allgemeiner Natur geregelt.

Die ANB sind integrierender Bestandteil des entsprechenden Netznutzungsvertrags (NNV). Im Netznutzungsvertrag werden die spezifischen Elemente wie Transportentgelte, Laufzeit, Zusatzdienstleistungen etc. geregelt. Der Netznutzungsvertrag wird zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber an der Anschlussstelle abgeschlossen.

Netzkunden können auf Wunsch ihren Transport in eine Bilanzgruppe einbringen. Der Verantwortliche der Bilanzgruppe schliesst mit dem Netzbetreiber der entsprechenden regionalen Zone einen Bilanzgruppenvertrag (BGV). Der BGV regelt die Elemente des Bilanzausgleichs einer Bilanzgruppe.

FĂŒr die Netznutzung ausserhalb der VerbĂ€ndevereinbarung können andere Bedingungen gelten. Wenden Sie sich bitte an die betroffenen Netzbetreiber.