Voraussetzungen für den Netzzugang nach Verbändevereinbarung

Netzzugangsberechtigt nach Massgabe der Verbändevereinbarung ist, wer pro Verbrauchsstelle kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. Die vertragliche Transportkapazität des Netznutzers beträgt mindestens 150 Nm3/h. Auf dem Betriebsareal eines Unternehmens mit einem Bezugsvertrag können verschiedene Anschlussstellen kumuliert werden.
  2. Der Netznutzer setzt Erdgas primär als Prozessgas ein.
  3. Der Netznutzer verfügt über eine Lastgangmessung und Datenfernübertragung gemäss ANB.

Für die Belieferung von Gaskombikraftwerken und Fernwärmeanlagen sind diese Vereinbarungen nicht anwendbar. Ausgenommen sind Wärme-Kraft-Anlagen, deren Wärme überwiegend für industrielle Zwecke Anwendung findet und welche wärmegeführt sind.